Regelwerk
KEINKONSUM MÜLHEIM
Regelwerk / Satzung
Grundvoraussetzung:
KEIN KONSUM VON ILLEGALEN SUCHTSTOFFEN; ALKOHOL; MEDIKAMENTEN SOWIE KEIN GLÜCKSSPIEL!
Regelwerk:
1. Teilnahme an der Selbsthilfegruppe(keinkonsum Mülheim) ist für jeden mit einer Suchterkrankung und deren Angehörigen möglich.
2. Für jede(n) Selbsthelfer(in) gilt das Regelwerk von SH - KEINKONSUM MÜLHEIM und ein adäquater Umgang miteinander.
3. Es besteht eine gruppeninterne Schweigepflicht.
4. Pflichtabsprachen untereinander bei Abwesenheit.
5. Bei Konsumverdacht von Rauschmitteln kann jeder jedem eine UK aussprechen.
6. Um das Gruppengefüge zu stärken und dem Einzelnen mehr Sicherheit zu bieten, tauschen wir ständig aktuelle Kontaktmöglichkeiten (Telefon, eMail…) aus. Eine Kontaktliste wird jede(m/r) Selbsthelfer(in) ausgehändigt.
7. Treffpunkt ist jeden ________________.
8. Es wird bei jedem Treffen ein organisatorisches Protokoll geführt:
- Anwesenheitsliste
- Kassenberichte
- Freizeitgestaltung
- Verschiedenes
9. Wir arbeiten mit Rückfällen
10. Bei unentschuldigter oder nicht begründeter Abwesenheit gilt die sofortige Abgabe einer UK.